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Vorträge
von Herr Dr. Pfeil über |
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Bitte bringen Sie uns während der laufenden Behandlung
mit Beginn des Quartals, am 1.1., am 1.4., am 1.7. und am
1.10. des
Jahres jeweils Ihre Versichertenkarte und/oder Ihren Überweisungs-,
Krankenschein mit.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Auszahlungsscheine können wir nur nach entsprechender Untersuchung ausstellen. Rückwirkende Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit sind aufgrund der Vorschriften der Krankenkassen nicht gestattet. |
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